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Mütterpflege - was ist das eigentlich?

Aktualisiert: 29. Juli 2022

Der Begriff Mütterpflege ist leider (noch) nicht sehr bekannt in Deutschland und hört sich doch irgendwie auch etwas altbacken an. Dabei steckt hinter diesem Begriff etwas so Tolles. Mehr dazu findest du in diesem Blogbeitrag.



Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist die Mütterpflege in Deutschland noch kein anerkannter Ausbildungsberuf. Nichtsdestotrotz gibt es einige Institute/Einrichtungen die Frauen in diesem "Beruf" ausbilden und somit bestens auf den Einsatz in einer Familie in der Schwangerschaft, dem Wochenbett und darüber hinaus vorbereiten. Eine Mütterpflegerin ist eine helfende Hand im Haushalt und unterstütz die Familie bei den Dingen bei denen Unterstützung erforderlich ist.


Das kann ganz klassisch das Kochen von (stillfreundlichen) Mahlzeiten, das Einkaufen, die Wäsche oder das Aufpassen auf Geschwisterkinder sein. Darüber hinaus ist die Mütterpflegerin aber auch Ansprechpartnerin für die Mutter wenn diese Gesprächsbedarf oder Fragen zum Baby hat. All diese Aufgaben wurden früher von der Großfamilie oder den Frauen im Dorf übernommen. Allerdings steht vielen Familien heutzutage keine Großfamilie oder Dorf zur Unterstützung mehr direkt zur Verfügung weshalb eine Mütterpflegerin diese Aufgaben nun übernimmt. Sie "bemuttert" die Mutter, so dass diese sich voll und ganz in ihre neue Rolle als Mutter hineinwachsen, auf ihr Baby konzentrieren und ein erholsames Wochenbett erleben kann.


Eine Mütterpflegerin ersetzt aber keine Hebamme. Denn abgrenzend zur Hebamme hat eine Mütterpflegerin nicht die Aufgabe die medizinische Gesundheit von Mutter und Neugeborenen zu überwachen.


Viele Leute denken, dass eine Mütterpflegerin zu engagieren ein Luxus ist, denn man sich leisten können muss. Aber der Einsatz einer Mütterpflegerin in der Schwangerschaft, im Wochenbett und darüber hinaus kann über die Krankenkassen als professionelle Haushaltshilfe abgerechnet werden und ist somit entweder nach §24h SGB V zuzahlungsfrei oder nach §38 SGB V lediglich mit einer Zuzahlung von max. 10 € pro Tag verbunden. Um diese Leistungen von seiner Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können müssen lediglich die folgenden drei Anforderungen erfüllt sein: ein Kind unter 12 im Haushalt leben, die Frau gesetzlich krankenversichert sein und keine weitere erwachsene Person im Haushalt kann die Aufgaben in dieser Zeit übernehmen (also kein Urlaub oder Elternzeit der PartnerIN).

Wenn du allgemeine Fragen zur Mütterpflege oder speziell zu einem möglichen Einsatz von mir als Mütterpflegerin bei dir hast, dann melde dich gerne bei mir.


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